Auf Grund der aktuellen Corona Situation und der damit verbundenen Einschränkungen erfolgt die Schülereinschreibung für das Schuljahr 2021/22 im Zeitraum 5. Februar bis 5. März 2021 unter vorheriger Terminvereinbarung.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, telefonisch oder mittels E-Mail einen Einschreibtermin für ihr Kind in unserer Volksschule zu vereinbaren. Durch die Vergabe von Einzelterminen sollen größere Ansammlungen vor Ort vermieden werden bzw. kann auch der pädagogische Teil der Einschreibung in Ruhe erfolgen.
Für alle mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder, die bis zum 1. September 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2021/22 die allgemeine Schulpflicht. Die Kinder sind beim vereinbarten Einschreibtermin persönlich vorzustellen. Erforderliche Dokumente für die Einschreibung sind
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
- bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin der Mutter-Kind-Pass
Sollte ein schulpflichtiges Kind nicht schulreif oder schulunfähig sein, so sind entsprechende Nachweise ebenfalls zum Einschreibtermin mitzubringen.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig (Geburtszeitraum: 2. September 2015 bis 1. März 2016) sind, können ebenfalls über Ansuchen der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in die erste Stufe der Volksschule angemeldet werden.
Wenn Eltern/Erziehungsberechtigte dies wünschen, ist für diese Kinder die gleiche oben angeführte Vorgehensweise zu wählen (Terminvereinbarung mit der Volksschule). Erforderlich sind die gleichen Unterlagen wie für alle schulpflichtigen Kinder und zusätzlich ein Ansuchen um vorzeitige Einschulung. Es genügt ein formloses Ansuchen.
Achtung: Eine Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung in die erste Schulstufe ist nur innerhalb der Einschreibfrist (bis längstens 5. März 2021) möglich.