Das Team der Volksschule 4 wünscht Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Schulstart in das Schuljahr 2021/22.
Das Schuljahr 2021/22 beginnt am 13. September 2021 für alle um 7:45 Uhr.
Die SchülerInnen der 1. Klasse werden um 7:45 Uhr im Turnsaal der Schule begrüßt.
Nach der Begrüßung erfolgt die erste gemeinsame Testung mittels Antigentest. Die Eltern dürfen nur mit einem 3G-Nachweis und einem MNS an der Begrüßung im Turnsaal teilnehmen.
Für die SchülerInnen der höheren Klassen beginnt der Unterricht um 7:45 Uhr Die erste Testung erfolgt mit dem Klassenlehrer in den jeweiligen Klassenräumen.
Unterrichtszeiten zu Schulbeginn:
1. Klasse:
Montag 2 Stunden, ab Dienstag in der ersten Schulwoche 3 Stunden Unterricht. Am Montag in der zweiten Schulwoche 4 Stunden Unterricht.
ab 2.Klasse:
Ihr Kind hat am Montag in der ersten Schulwoche 2 Stunden Unterricht, ab Dienstag 4 Stunden Unterricht. Ab der 2. Schulwoche findet nach Möglichkeit stundenplanmäßiger Unterricht statt.
Ergänzende Information zum Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22
Inhalt:
A) Sicherheitsphase
B) Nachweise
C) Risikostufen
D) Risikogruppe, Verweigerer, MNS-Befreiung
E) Anordnungen Schulleitung
F) Ortsungebundener Unterricht
A) Sicherheitsphase:
Dauer: die ersten drei Schulwochen
ALLE Schüler: 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS außerhalb der Klassenräume
ALLE Lehrer und Verwaltung: Antigentest (48 h), Ungeimpfte zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, MNS außerhalb der Klassenräume
Bestimmungen gelten auch für Geimpfte und Genesene!
In der ersten Klasse Volksschule dürfen die Eltern in der ersten Woche ihre Kinder beim Testen unterstützen.
B) Nachweise:
1.a) Antigentest an der Schule – 48 h
b) Antigentestnachweis einer externen befugten Stelle – 48 h
c) PCR-Test an der Schule – 72 h
d) PCR-Test einer externen befugten Stelle – 72 h
2.) Impfung – 270 Tage
3.) Genesung – 180 Tage
4.) neutralisierende Antikörper – 90 Tage
5.) Absonderungsbescheid – 180 Tage
Die Punkte 4.) – 5.) kommen nur bei schulfremden Personen zum Tragen.
Externe – also schulfremde – Personen müssen IMMER einen der genannten Nachweise (3G-Regel) erbringen UND einen MNS tragen.
SPF-Schüler können im Bedarfsfall auch den von der Schule zur Verfügung gestellten Test zuhause machen oder mit ärztlichem Attest von der Testpflicht befreit werden.
Corona-Testpass:
Es müssen darin ALLE Tests gemäß Punkt 1.) eingetragen werden – schulische und externe -, Impfungen können mit Zustimmung der Eltern eingetragen werden.
C) Risikostufen:
- Risikostufe 1 (< 100):
Schüler: Tests (Antigen) nur freiwillig, kein MNS
Lehrer und Verwaltung: Impfung oder Antigentest plus zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, kein MNS - Risikostufe 2 (100 – 200):
Schüler: Impfung/Genesung oder 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS außerhalb der Klasse
Lehrer und Verwaltung: Impfung oder Antigentest plus zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, MNS außerhalb der Klasse - Risikostufe 3 (>200):
Schüler: Impfung/Genesung oder 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS ab der 9. Schulstufe auch im Unterricht
Lehrer und Verwaltung: Impfung oder Antigentest plus zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, MNS ab der 9. Schulstufe auch im Unterricht
D) Risikogruppe, Verweigerer, MNS-Befreiung:
- Risikogruppe: Schüler oder Erziehungsberechtigte gehören einer Risikogruppe an oder haben sonstige (psychische) Probleme mit der Pandemie und können den Unterricht nicht besuchen
Antrag auf Fernbleiben vom Unterricht – maximal eine Woche!
Folgeanträge nur unter Vorlage eines einschlägigen fachärztlichen Attests! - Verweigerer: von Testung und/oder MNS (kommt nur in Sicherheitsphase und ab Risikostufe 2 zum Tragen)
Aufklärendes Gespräch zw. SL und Schüler/Eltern
Bei weiterer Verweigerung gilt ortsungebundener Unterricht: Schüler informiert sich selbst über den Lehrstoff, erbringt Hausübungen bzw. Arbeitsaufträge und wirkt nach Möglichkeit an Erarbeitung von Lehrstoffen mit - MNS-Befreiung:
Aufgrund von Behinderung oder Beeinträchtigung ist eine Befreiung durch ein ärztliches Attest möglich. Stattdessen ist dann ein Gesichtsschild zu tragen, welches ebenfalls bei nachgewiesener Unzumutbarkeit (ärztliches Attest) entfallen kann.
E) Anordnungen Schulleitung:
Die Schulleitung KANN unabhängig von den Risikostufen anordnen:
- MNS tragen
- Testfrequenz und Testqualität erhöhen
- Unterrichtsbeginn und Pausen staffeln bzw. zeitversetzen
Für die Punkte 1. und 2. IST die Zustimmung der Bildungsdirektion erforderlich!
Dauer: maximal 1 Woche – Verlängerung um eine weitere Woche mit Zustimmung BD möglich
Geimpfte und genesene Schüler sind IMMER von allen Anordnungen gemäß Punkt 1. und 2. AUSGENOMMEN!
F) Ortsungebundener Unterricht:
- aufgrund Verordnung des BMBWF
- aufgrund Verordnung der Bildungsdirektion
- aufgrund Entscheidung der Gesundheitsbehörde
Die Bildungsdirektion muss VOR Erlassen der VO die Gesundheitsbehörde zur Stellungnahme auffordern und die Zustimmung des BMBWF einholen.
In den VO des BMBWF oder der BD KÖNNEN Ausnahmen vorgesehen werden:
a) Präsenzunterricht für einzelne Schulstufen, Klassen oder Gruppen für einzelne Tage oder Gegenstände
b) Anordnung IKT-unterstützter Unterricht
c) Wochenschichtbetrieb für Internatsschüler
d) Praxisschulmäßiger Unterricht
Bei verordnetem ortsgebundenem Unterricht durch VO des BMBWF oder der BD IST bis zur 8. Schulstufe eine Betreuung an der Schule (inkl. GTS) durchzuführen. Je nach Risikostufe gelten die jeweiligen Regeln für Nachweise, Testungen und MNS.
Bei Schließung durch die Gesundheitsbehörde ist eine Betreuung unzulässig!