Verhalten

Wir Eltern

  • Wir unterstützen die Lehrpersonen bei ihrer Arbeit und zeigen Interesse am Unterrichtsgeschehen (SchUG §61/1).
  • Wir schicken unsere Kinder rechtzeitig gemäß dem Stundenplan in die Schule (SchUG §3).
  • Wir beschaffen die benötigten Schulsachen rechtzeitig und überprüfen sie regelmäßig auf ihre Vollständigkeit (SchUG §61/1).
  • Wir achten darauf, dass die Hausaufgaben sorgfältig erledigt werden (SchUG §17/2).
  • Wir achten auf den regelmäßigen Besuch der Unverbindlichen Übungen.
  • Wir melden der Schule unverzüglich das Fernbleiben vom Unterricht und entschuldigen dieses Fernbleiben (SchUG §7).
  • Auf Verlangen legen wir eine ärztliche Bestätigung vor.
  • Wir tragen dafür Sorge, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
  • Wir sehen das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel und unterschreiben alle Informationen.
  • Wir halten vereinbarte Termine ein.
  • Wir übernehmen die Haftung für die von den Kindern mitgebrachten Wertgegenstände.
  • Wir ersetzen mutwillig beschädigte Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel.
  • Wir melden ansteckende Krankheiten (auch einen Kopflausbefall!) sofort der Schulleitung (SchUG §7).
  • Wir melden jede Änderung der Wohnadresse, sowie sonstige Veränderungen, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich der Schulleitung (SchUG §10).
  • Die Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen ist für unsere Kinder verpflichtend.