- Wir unterstützen die Lehrpersonen bei ihrer Arbeit und zeigen Interesse am Unterrichtsgeschehen (SchUG §61/1).
- Wir schicken unsere Kinder rechtzeitig gemäß dem Stundenplan in die Schule (SchUG §3).
- Wir beschaffen die benötigten Schulsachen rechtzeitig und überprüfen sie regelmäßig auf ihre Vollständigkeit (SchUG §61/1).
- Wir achten darauf, dass die Hausaufgaben sorgfältig erledigt werden (SchUG §17/2).
- Wir achten auf den regelmäßigen Besuch der Unverbindlichen Übungen.
- Wir melden der Schule unverzüglich das Fernbleiben vom Unterricht und entschuldigen dieses Fernbleiben (SchUG §7).
- Auf Verlangen legen wir eine ärztliche Bestätigung vor.
- Wir tragen dafür Sorge, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
- Wir sehen das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel und unterschreiben alle Informationen.
- Wir halten vereinbarte Termine ein.
- Wir übernehmen die Haftung für die von den Kindern mitgebrachten Wertgegenstände.
- Wir ersetzen mutwillig beschädigte Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel.
- Wir melden ansteckende Krankheiten (auch einen Kopflausbefall!) sofort der Schulleitung (SchUG §7).
- Wir melden jede Änderung der Wohnadresse, sowie sonstige Veränderungen, die den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich der Schulleitung (SchUG §10).
- Die Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen ist für unsere Kinder verpflichtend.