Wie läuft die Testung an der Schule ab?
- Die Antigen-Selbsttest werden in der Schule in der Regel im Klassenverband zu Beginn des Unterrichtstages jeweils am Montag und Mittwoch durchgeführt.
- Während der Testung wird im Raum gelüftet.
- Schülerinnen und Schüler führen die Tests unter Anleitung von Lehrpersonen selbst durch.
- An Volks- und Sonderschulen können im Bedarfsfall Eltern/Erziehungsberechtigte die Tests mit ihren Kindern gemeinsam durchführen. Die Schule stellt dafür eine geeignete Teststation zur Verfügung. (Vor der Schule und in der Aula sind Teststationen aufgebaut).
Benötigen Schulen eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, um den Test an der Schule durchführen zu können?
Für Kinder im Alter unter 14 Jahren braucht es eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Sie finden diese zum Download – auch in mehreren Sprachen übersetzt – auf der Website des BMBWF (www.bmbwf.gv.at/selbsttest). Den Ablauf der Testung können Sie sich auf der Webseite die Informationen und Videos des BMWF ansehen (www.bmbwf.gv.at/selbsttest).
Ihre Bildungsdirektion steht Ihnen dazu mit einer Servicestelle beratend und unterstützend
zur Seite. Die Kontakte finden Sie ebenfalls unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest.
Wie sieht die Ergebnisinterpretation des Testes aus?
Das Ergebnis beim Selbsttest ist einfach ablesbar:
ein Strich = negativ
zwei Striche = positiv
Was ist zu tun, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist?
Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, ist das Ergebnis jedenfalls der Gesundheitsbehörde zu melden. Die Schulleitung kontaktiert die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten und informiert die örtliche Gesundheitsbehörde (in der Regel über die Nummer 1450) und zieht ggf. den schulpsychologischen Dienst hinzu, wenn der
Zustand des Kindes dies erfordert.
Wichtiger Hinweis: Die endgültige Beurteilung, ob unter Berücksichtigung aller relevanten
Faktoren eine COVID-19-Virusinfektion vorliegt und welche Maßnahmen dies erfordert (z.B. Bestätigung durch einen PCR-Test, Absonderung, Contact Tracing, etc.) obliegt der
Gesundheitsbehörde.
Wie ist bei einem nicht eindeutigen Testergebnis vorzugehen?
Ein nicht eindeutiger Test sollte, wenn möglich, wiederholt werden.
Was passiert wenn ich mein Kind nicht testen lasse?
Ihr Kind darf ausschließlich dann die Schule besuchen, wenn es einen Antigen-Selbsttest durchführt. Sind Sie mit der Testung nicht einverstanden, muss Ihr Kind zu Hause bleiben und wird von Ihrer Lehrerin mit Lernpaketen betreut.